Sozialrecht

Jeder Bürger kommt irgendwann in seinem Leben einmal mit dem Sozialrecht in Berührung. Das fängt bereits mit der Geburt an. Die Entbindungkosten werden regelmäßig von den Krankenkassen übernommen. Danach werden eventuell andere staatliche Leistungen wie Kindergeld oder Elterngeld bezogen. Zur Finanzierung des Studium oder der Ausbildung wird vielleicht auch BaföG beantragt. Selbst wenn man nie in seinem Leben arbeitslos war, und von Arbeitslosengeld oder "Hartz IV" leben musste, wird spätestens mit Erreichen des Rentenalters mit dem Sozialrecht konfrontiert. Denn während der Erwerbstätigkeit war man möglicherweise in der Renten-, Kranken-, Pflege-, und Arbeitslosenversicherung zahlungpflichtig versichert und möchte nun eine Gegenleistung für diese Beiträge.

Die zahlreichen Sozialleistungen, die in den verschiedensten Lebensabschnitten eine Rolle spielen, macht das wirtschaftliche Ausmaß des Sozialrechts deutlich. Die sozialrechtlichen Bereiche sind komplex und oft schwierig durchschaubar. Viele Menschen verlassen sich auf die Verwaltung in der Hoffung, dass diese über ihre Ansprüche richtig entscheiden. Darauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen. Derzeit sind alleine beim Sozialgericht Cottbus über 10.000 Klagen anhängig. Vorallem seit der Reform der Arbeitslosenversicherung und der Schaffung des Arbeitslosengelds II, sind die Eingänge neuer Klagen enorm gestiegen. Rund 3/4 aller Neueingänge beim Sozialgericht Cottbus betreffen die Grundsicherung der Arbeitssuchenden nach Sozialgesetzbuch II ("Hartz IV").

Ich begleite Sie in entscheidenden Lebenssituationen und vertrete Sie in folgenden Bereichen:

  • Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung und Pflegeversicherung)
  • Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden (Versorgung von Kriegsopfern, Opfern von Gewalttaten, Soldaten, Zivildienstleistenden, Impfgeschädigten und rehabilitierten politisch Verfolgten)
  • Recht des Familienlastenausgleichs (Kindergeld, Betreuungsgeld, Elterngeld)
  • Recht der Eingliederung Behinderter
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilferecht ("Hartz VI)
  • Ausbildungsförderungsförderungsrecht (BaföG)

Rufen Sie mich an 0355 75 36 77 40 oder schreiben Sie mir eine E-Mail: mail@kanzlei-frobel.de