Wer notwendigerweise einen Prozess führen muss und dazu nicht die nötigen Mittel hat, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Denn jeder soll zu seinem Recht kommen, und das soll nicht an fehlendem Geld scheitern. Bevor Staatskosten in Anspruch genommen werden können, müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
In jeder Branche gibt es schwarze Schafe. So leider auch bei Rechtsanwälten.
Rechtsanwälte müssen wichtige Schriftsätze immer persönlich unterschreiben, damit Fristen gewahrt werden. Und dabei ist Improvisation wahrlich nicht gefragt.
Auf einen Kindergartenplatz haben Eltern nun schon seit einigen Jahren einen Anspruch. Was aber, wenn der Anspruch nicht erfüllt wird?
Grundsätzlich ist ein Richter in Sachen seines Ehepartners gemäß § 41 Nr. 2 ZPO ausgeschlossen. Was ist aber, wenn der Ehepartner nicht Partei ist aber bei einem der Vertreter angestellt ist?
In diesem Fall des Bundesgerichtshofs (BGH) ging es um Beitragsforderungen für Rundfunkbeiträge.
Ärzte müssen eine Schwangere vor Operationen - insbesondere natürlich auch vor der Geburt - hinreichend aufklären. Der Bundesgerichtshof (BGH) musste nun darüber urteilen, ob die allgemeine Aufklärungspflicht ausreichend ist oder ob unmittelbar vor Durchführung eines Kaiserschnitts eine erneute Aufklärungspflicht besteht.
Ist jemand der Ansicht, in einer Prüfung eine zu schlechte Note erhalten zu haben, kann er gegen die Gesamtbenotung gerichtlich vorgehen. Da es allerdings nur sehr eingeschränkt möglich ist, Prüfungsleistungen gerichtlich zu überprüfen, sind die Erfolgsaussichten entsprechend gering.
Stirbt eine Person und wird ihr Erbe verteilt, kann es - je nach Konstellation - zu unschönen Szenen kommen. Die Praxis zeigt, dass dies regelmäßig vorkommt, weil sich einer oder mehrere der Erben benachteiligt fühlen.
Nach den Vorgaben des deutschen Gesetzgebers sind vor einem bestimmten Stichtag nichtehelich Geborene vom Erbe des Vaters ausgeschlossen, sofern dieser auch vor einem bestimmten Stichtag verstorben ist. Diese Stichtage sind
Geht eine Arbeitnehmerin nach der Geburt ihres Kindes in die Mutterschutzzeit, so erhält sie vom Arbeitgeber einen Mutterschaftsgeldzuschuss. Dieser ist vom Arbeitgeber in Höhe der Differenz zwischen dem von der Krankenkasse bzw. dem Bundesversicherungsamt gezahlten Mutterschaftsgeld und dem eigentlichen Arbeitslohn zu leisten. Einen solchen Zuschuss kann die Arbeitnehmerin auch dann (erneut) beanspruchen, wenn sie direkt im Anschluss an die Elternzeit aufgrund der Geburt eines weiteren Kindes erneut in den Mutterschutz geht.
ind die Eltern eines Kindes nicht verheiratet oder leben sie dauernd getrennt, steht ihnen der Kinderfreibetrag grundsätzlich hälftig zu. Auf Antrag eines Elternteils kann der Freibetrag des anderen Elternteils auf ihn übertragen werden, wenn er seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind für das Kalenderjahr im Wesentlichen nachkommt, nicht jedoch der andere. Eine solche Übertragung kommt laut Bundesfinanzhof allerdings nicht in Betracht, wenn der andere, das Kind nicht betreuende Elternteil, mangels Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt schuldet und seine Unterhaltspflicht daher auch nicht verletzt. Denn auch einem nicht unterhaltspflichtigen Elternteil können freiwillige Aufwendungen für das Kind entstehen und es wäre unbillig, ihm den Kinderfreibetrag nur wegen fehlender Unterhaltspflicht zu nehmen.
Beim Tod des Erblassers war sein Bruder, der Beklagte, als Alleinerbe und widerruflich als Bezugsberechtigter von dessen Lebensversicherung eingesetzt. Dem Kläger steht als einzigem Sohn des Verstorbenen grundsätzlich ein sogenannter Pflichtteilsergänzungsanspruch zu. Strittig ist hier, auf welcher Basis dieser zu berechnen ist. Der Sohn ist der Ansicht, sein Pflichtteilsergänzungsanspruch sei auf Grundlage der von der Versicherung an den Alleinerben ausgezahlten Todesfallleistung zu berechnen und nicht nach den gezahlten Prämien. Der Bundesgerichtshof sah dies anders.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat sich mit dem 2007 in das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingefügten Spracherfordernis beim Ehegattennachzug befasst.
Sie können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer seit dem Veranlagungszeitraum (VZ) 2007 nur noch dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten berücksichtigen, wenn das Zimmer den (qualitativen) Mittelpunkt Ihrer gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet. Bis einschließlich VZ 2006 konnten Sie Aufwendungen bis zum Höchstbetrag von 1.250 EUR steuermindernd berücksichtigen, wenn Ihnen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand oder die Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer mehr als 50 % der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit ausmachte.
Die Gleichstellung ehelicher und nichtehelicher Kinder im Familienrecht ist weitgehend vollendet. Nichteheliche Kinder in der Bundesrepublik bekamen bereits 1970 ein gesetzliches Erbrecht. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Gleichstellung war die Kindschaftsrechtsreform, die vor über zehn Jahren auf den Weg gebracht worden ist.
Grundsätzlich kann ein Schüler bzw. eine Schülerin nach Beendigung der Grundschule in die fünfte Klasse der Realschule oder des Gymnasiums gehen. Dies setzt voraus, dass er/sie eine entsprechende Aufnahmeprüfung erfolgreich absolviert hat oder die Grundschulempfehlung bzw. die Gemeinsame Bildungsempfehlung von Grundschule und Bildungsberatung dies vorsieht.
Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus