Kosten

Guter Rat muss nicht immer teuer sein. Dies wird durch die Regelungen der Gebühren für Rechtsanwälte deutlich. Es ist jedoch dabei zu bedenken, dass grundsätzlich jedes Tätigwerden des Rechtsanwalts einen Anspruch auf Gebühren entstehen lässt. Allgemeine Erstanfragen per Telefon oder E-Mail sind bei mir aber auf jeden Fall kostenfrei.

 

Kostentransparenz steht bei mir im Vordergrund, d.h. bereits im Vorfeld informiere ich Sie über die entstehenden Kosten, damit Sie auch anhand dieser wichtigen Information entscheiden können, ob eine Beauftragung in Betracht kommt.

 

Ich berechne meine Leistungen grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Demnach darf, im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die anwaltliche Leistung nicht unter den dort genannte Sätzen abgerechnet werden. Deshalb gibt es auch keine sogennante kostengünstige Online-Scheidung. Die gerichtlichen Gebühren – auch im Scheidungsverfahren - richten sich immer nach dem RVG und dürfen nicht unterschritten werden.

 

Grundsätzlich ist zwischen dem außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren zu unterscheiden. Des Weiteren sind die Kosten vom Verfahrenswert abhängig. Was das bedeutet erfahren Sie hier.

 

Die Kosten für eine Erstberatung sind grundsätzlich verhandelbar. Diese Gebühren werden selbstverständlich bei Mandatserteilung auf weitere Gebühren angerechnet.

 
Als Alternative zu den gesetzlichen Gebühren können auch individuelle Honorarvereinbarungen getroffen werden. So ist es beispielsweise möglich, ein Stunden- bzw. Pauschalhonorar zu vereinbaren. Das ist jedoch vom Einzelfall abhängig.

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Wird Ihr Fall durch ein Gericht zu Ihren Gunsten enschieden, trägt der Gegner auch Ihre Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichskosten. Sollten Sie jedoch unterliegen, werden Ihnen die Anwaltsgebühren beider Parteien und die Gerichtskosten berechnet. Im familienrechtlichen Verfahren wird jedoch meistens von diesem Grundsatz abgewichen.

 

Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, hängt von Ihrem geschlossenen Versicherungsvertrag ab. Wenn Sie wissen möchten, ob die Kosten für Ihr Rechtsproblem von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen werden, sollten Sie sich vorab mit Ihrer Versicherung in Verbindung setzen. Sofern das jeweilige Risiko versichert ist, werde ich sodann alles Weitere mit Ihrer Rechtsschutzversicherung klären.

 

Bei eingeschränkten finanziellen Mittel besteht sowohl für die Erstberatung als auch für die außergerichtliche Vertretung die Möglichkeit der Beratungshilfe.

 

Für das gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe oder Prozesskostenhilfe beantragt werden.

Sie möchten wissen, was Ihre konkrete Baratung bei mir kostet? Dann rufen Sie mich einach an 0355 75 36 77 40 oder schreiben mir eine E-Mail an mai@kanzlei-frobel.de. Der Erstkontakt ist in jedem Fall kostenfrei.