Ablauf des Verfahrens
Zunächst benötige ich einen Auftrag und einige Unterlagen von Ihnen. Dabei handelt es sich um eine Kopie der Heiratsurkunde bzw. des Familienbuches. Sofern minderjährige Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind, wird auch eine Kopie der Geburtsurkunde benötigt.
Nach Einreichen des Scheidungsantrages wird das Aktenzeichen vergeben. Nachdem der Gerichtskostenvorschuss gezahlt wurde, wird der Antrag der Gegenseite, mit Bitte um Stellungnahme, zugestellt. Handelt es sich um eine einvernehmliche Scheidung kann dieser nun dem Gericht mitteilen, dass die Angaben im Scheidungsantrag richtig sind und er der Scheidung zustimmt.
Daraufhin erhalten die Parteien vom Gericht die Fragebögen zum Versorgungsausgleich, die von diesem auszufüllen und zurückzusenden sind. Das Gericht leitet diese anschließend an die Rentenversichungsträger weiter. Diese ermitteln die in der Ehezeit erworbenen Anwartschaften, sodass das Gericht anschließend berechnen kann, welche Anwartschaften an den jeweiligen Ehegatten übertragen werden.
Anschließed läd das Gericht zum Scheidungstermin, an dem beide Ehegatten zwingend teilnehmen müssen. Nach Antragstellung durch den Anwalt, werden beide bezüglich des Trennungszeitpunktes und dem Scheidungswunsch angehört. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dauert dies in der Regel nur wenige Minuten. Sodann spricht das Gericht den Beschluss über die Scheidung und den Versorgungsausgleich aus.
Die Parteien erhalten nach ca. einer Woche die schriftliche Abfassung des Beschlusses. Da dieser erst nach einem Monat rechtskräftig ist, erhalten die Eheleute nach ca. weiteren vier Wochen einem weiteren Beschluss, auf dem die Rechtskraft vermerkt ist. Eine sofortige rechtskräftige Scheidung ist nur möglich, wenn vor Gericht der Rechtsmittelverzicht erklärt wird. Dazu sind jedoch zwei Anwälte vorgeschrieben.