Verfahrensrecht

Das Recht auf Recht: Eltern können auch für die Prozesskosten ihrer erwachsenen Kinder herangezogen werden

Wer notwendigerweise einen Prozess führen muss und dazu nicht die nötigen Mittel hat, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Denn jeder soll zu seinem Recht kommen, und das soll nicht an fehlendem Geld scheitern. Bevor Staatskosten in Anspruch genommen werden können, müssen jedoch alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

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Befangenheit: Richterin mit Büroangestelltem des Klägervertreters verheiratet

Grundsätzlich ist ein Richter in Sachen seines Ehepartners gemäß § 41 Nr. 2 ZPO ausgeschlossen. Was ist aber, wenn der Ehepartner nicht Partei ist aber bei einem der Vertreter angestellt ist?

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In Ausnahmefällen: Scheidungsanhörung darf per Videokonferenz erfolgen

Das Gesetz sieht eine persönliche Anhörung der Ehegatten durch das Gericht vor, bevor eine Ehe geschieden wird. Es ist nicht zwangsläufig notwendig, die Ehegatten im selben Termin anzuhören. Nach Möglichkeit sollten die Ehegatten aber - ggf. auch an verschiedenen Terminen - unmittelbar und direkt bei Gericht erscheinen. Zugelassen wurde dafür jetzt auch die Anhörung durch eine Videokonferenz.

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Verfahrenskostenhilfe wird auch bei unkomplizierter Scheidung gewährt

Wer nicht über die finanziellen Mittel verfügt, einen Rechtsanwalt oder auch das Gericht zu bezahlen, kann Anspruch auf staatliche Unterstützung bis hin zur Übernahme der gesamten Kosten haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Einschaltung des Rechtsanwalts und des Gerichts erforderlich ist. Soll eine Ehe geschieden werden, muss das Gericht immer eingeschaltet werden. Gilt das aber auch für die Beauftragung eines Rechtsanwalts?

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Falschvortrag: Rückzahlung von Prozesskostenhilfe

Prozesskostenhilfe soll Menschen in die Lage versetzen, Prozesse zu führen, auch wenn sie durch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse dazu nicht in der Lage sind. Dann zahlt der Staat die Gerichts- und die eigenen Anwaltskosten. Was aber, wenn man sich diese Leistungen erschlichen hat?

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Schuldfrage ungeklärt: Kostenverteilung in Umgangs- und Sorgerechtssachen

Gerichtliche Verfahren, in denen es um den Umgang mit Kindern oder die Frage der elterlichen Sorge geht, sind für alle Beteiligten belastend. Sind sie abgeschlossen, stellt sich die Frage, wer die mit dem Verfahren verbundenen Kosten zu tragen hat.

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Verfahrenskostenhilfe: Ex-Gatte muss im VKH-Verfahren Vermögensverhältnisse offenlegen

Im deutschen Rechtssystems kann auch derjenige, der die Kosten für die Durchführung eines gerichtlichen Verfahrens (Gerichtskosten, Anwaltshonorar etc.) nicht aufbringen kann, unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Hilfe vom Staat beantragen. Aus dem Strafrecht ist der Begriff des "Pflichtverteidigers" bekannt, im Zivilrecht gibt es die Möglichkeit der "Beratungs- oder auch der Prozesskostenhilfe". Auf dem Sektor des Familienrechts existiert die sogenannte Verfahrenskostenhilfe. Diese Instrumente der Rechtsdurchsetzung wurden früher auch als "Armenrecht" bezeichnet. Voraussetzung ist hierbei, dass die antragstellende Partei aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage ist, selbst für die anfallenden Kosten aufzukommen. Zudem muss die Rechtsverfolgung oder -verteidigung Aussicht auf Erfolg haben.

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Anerkennung möglich: Frau wird "Vater" im Sinne des Gesetzes

Die Partnerin einer lesbischen Lebensgemeinschaft kann "Vater" im Sinne des Gesetzes für das Kind der Lebensgefährtin sein und ist dann auch in das Geburtsregister des Standesamts als solcher einzutragen, allerdings mit dem früheren männlichen Vornamen.

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Prozesskostenrisiko beachten: Streitwert für Räumungsklage beinhaltet Nebenkosten nur bei vereinbarter Mietkostenpauschale

Vermieter haben nicht selten das Problem, dass der Mieter nach erfolgter Kündigung nicht aus der Wohnung auszieht. Als Lösung bleibt hier nur der Rechtsweg. Eine Räumungsklage muss beim zuständigen Gericht eingereicht werden. Ein entscheidender Faktor hierbei ist das sogenannte "Prozesskostenrisiko", also das Risiko des die Klage Einreichenden, seine verauslagten Gerichts- bzw. Rechtsanwaltskosten nach Verfahrensende nicht erstattet zu bekommen. Die Höhe dieser Kosten hängt vom Streitwert ab. Dieser wird in mietrechtlichen Verfahren auf Basis der vereinbarten Jahresmiete berechnet. Fraglich ist jedoch, ob nur die Grundmiete oder auch die Nebenkosten mit einzubeziehen sind.

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Sicherstellung familienrechtlicher Prozessrechte: Notwendigkeit der Bestellung eines Ergänzungspflegers für ein Kind im Sorgerechtsverfahren

Die Beteiligtenstellung Minderjähriger in Gerichtsverfahren über Kindschaftssachen führt nicht generell zur Notwendigkeit der Bestellung eines sogenannten Ergänzungspflegers im Sorgerechtsverfahren. Die Bestellung eines Verfahrensbeistands kann insoweit ein milderes Mittel zur Sicherung der Verfahrensrechte des Kindes darstellen.Dies kommt jedenfalls bei erheblichen Interessengegensätzen zwischen Kind und vertretungsberechtigten Eltern in Betracht.

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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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