Diese Entscheidung ist für jeden Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse wichtig.
Ein Arbeitsloser, der auf direktem Weg zu bzw. von einem Vorstellungsgespräch verunglückt, steht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
Der Kläger war Arbeitslosengeld I Bezieher. Die Agentur für Arbeit vermittelte ihm ein Jobangebot auf das er sich bewarb. Auf dem Weg vom Vorstellungsgespräch hatte er mit seinem Fahrrad einen Unfall. Er zog sich schwere Gerhinverletzungen zu und liegt seit dem im Wachkoma und hat Pflegestufe III. Seine Verlobte wurde als rechtlicher Betreuer eingesetzt. Die zuständige Berufsgenossenschaft erkannte den Unfall nicht als Arbeitsunfall an, da er keiner Anweisung der Arbeitsagentur gefolgt sei, dieses oder ein anderes Vorstellungsgespräch wahrzunehmen gefolgt sei.
In den meisten Fällen führen Trennung und Scheidung dazu, dass die gemeinsamen Kinder bei einem Elternteil leben und der andere Umgang mit den Kindern hat. Von einem Wechselmodell wird gesprochen, wenn die Kinder fast gleich viel Zeit bei jedem Elternteil verbringen. Das vollständige bzw. sogenannte paritätische Wechselmodell wird gelebt, wenn die Kinder genau hälftig ihre Zeit bei den Eltern leben. Streit gibt es dabei immer wieder bezüglich der finanziellen Folgen.
Die Klägerin ist angestellte Sekretärin. In ihrer Mittagspause stürzte sie auf einer Treppe und erlitt erhebliche Halsverletzungen. Die Berufgenossenschaft lehnte die Übernahme mit der Begründung ab, dass sie sich auf dem Weg in eine Reinigung befunden habe. Dies sei ein priavat motivierter Weg und fällt somit nicht unter den Versicherungsschutz.
Die Klägerin hat nach einer durch die Krankenkasse bezahlten Magenoperation ca. 50 kg abgenommen. Dadurch hatten sich an verschiedenen Körperstellen Hautüberschüsse gebildet. Seit der Abnahme hält sie ihr Gewicht seit zwei Jahren konstant.
Wenn ein Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV) keine entsprechende Berufsvorbildung hat, darf das Jobcenter ihn nicht zur Betreuung von Kindern oder Senioren zwingen. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Hat ein Ehegatte für das tägliche Leben nach der Scheidung weniger Geld zur Verfügung als bisher, kann ihm ein Anspruch auf Unterhalt zustehen. Der andere Ehegatte mag geltend machen, es sei nicht seine Aufgabe, ein etwa vorhandenes Defizit auszugleichen. Wollen die geschiedenen Ehegatten nicht miteinander streiten, stellen sie sich häufig die Frage, wann der Staat helfend einspringen muss.
Ist der volljährige Nachwuchs allzu geschäftstüchtig, können Eltern noch bis einschließlich zum Veranlagungszeitraum 2011 die kindbedingten Vergünstigungen wie Kindergeld und Kinderfreibeträge verlieren. Zum 01.01.2012 wurde die Einkunftsgrenze von 8.004 EUR allerdings abgeschafft; seitdem können Kinder unbegrenzt hinzuverdienen.
Wenn der Nachwuchs volljährig wird, müssen Eltern nicht zwangsläufig auf die kindbedingten Vergünstigungen wie Kindergeld und Kinderfreibeträge verzichten. Vielmehr kommt eine steuerliche Berücksichtigung des Kindes auch noch zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr in Betracht, wenn das Kind einer Ausbildung oder einem Studium nachgeht. Volljährige Kinder werden darüber hinaus in einer maximal viermonatigen Übergangszeit berücksichtigt, die zwischen
Kann eine Frau aufgrund einer Geburt ihre Arbeit nicht mehr ausüben, steht ihr ein Anspruch auf das sogenannte Elterngeld zu. Dieses ersetzt 67 % des vorher erzielten Nettoeinkommens und wird in Höhe von 300 EUR bis maximal 1.800 EUR monatlich gezahlt. Bei Einkommen unter 1.000 EUR steigt der Prozentsatz um 0,1 je zwei EUR unterhalb dieser Mindestbemessungsgrundlage.
Seit 2012 erhalten Eltern Kindergeld und steuerliche Vergünstigungen für ihren Nachwuchs über 18 ohne Prüfung einer Einkommensgrenze. Nun werden Kinder grundsätzlich bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums berücksichtigt. Danach sehen Eltern nur noch dann Geld vom Staat, wenn ihre Kinder keiner schädlichen Erwerbstätigkeit nachgehen, also maximal 20 Wochenstunden arbeiten oder einen 400 EUR-Minijob ausüben.
Verschluckt ein Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit nach Hause beim Eisverzehr einen hartgefrorenen, größeren Brocken und erleidet daraufhin einen Herzinfarkt, stellt dies keinen Arbeitsunfall dar. Das Sozialgericht Berlin hatte in diesem skurril wirkenden Fall zu entscheiden, ob ein Anspruch auf Übernahme der Heilbehandlungskosten oder auf Zahlung eines Verletztengeldes bestünde.
Es existiert in Deutschland das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit, so dass auch Arbeitnehmer grundsätzlich ihre Meinung frei äußern dürfen. Allerdings kann dies im Einzelfall zu weit gehen bzw. einer sogenannten "Loyalitätsobliegenheit" zuwiderlaufen. Aufgrund dieser Obliegenheit dürfen zwar auch die bei einem Caritasverband Angestellten frei ihre Meinung äußern, allerdings kann sich aufgrund ihres Arbeitsvertrags ergeben, dass sie "kirchenfeindliches Verhalten" zu unterlassen haben.
Seit 2012 dürfen Kinder unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass der Kindergeldanspruch verlorengeht. Denn durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 ist die Einkommensgrenze von bisher 8.004 EUR pro Jahr abgeschafft worden. Sofern die Familienkasse allerdings noch nachträglich den Kindergeldanspruch für 2011 überprüft, müssen Familien die Einkommensgrenze ein letztes Mal beachten.
Das Elterngeld ist gesetzlich als Einkommensersatz ausgestaltet. Es wird in Höhe von 67 % des in den zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat erzielten, durchschnittlichen Monatseinkommens bis zu einem Höchstbetrag von 1.800 EUR monatlich für 14 Monate gezahlt, in denen die berechtigte Person kein Erwerbseinkommen erzielt.
Erwerbstätige, die Elternzeit in Anspruch nehmen wollen, müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren Elternzeit genommen werden soll. Eine so festgelegte Elternzeit kann der Arbeitnehmer nur dann verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Grundsätzlich sind Arbeitnehmer auf dem Arbeitsweg gesetzlich unfallversichert. In bestimmten Fällen kann jedoch dieser Versicherungsschutz entfallen.
Ist ein volljähriges Kind während seiner Ausbildung oder seines Studiums allzu geschäftstüchtig und verdient mehr als 8.004 EUR pro Jahr, können Eltern ihren Kindergeldanspruch vollständig verlieren! Das gilt auch, wenn das Kind nur einen Cent über dem Grenzbetrag liegt.
Wenn es um Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) - also "Hartz-IV"-Leistungen - geht, stellt sich oft die Frage, ob mehrere Personen eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft bilden. Lebt ein Leistungsbezieher mit einer Nichtleistungsberechtigten in einer solchen Bedarfsgemeinschaft, so erhält diese ebenfalls Leistungen nach dem SGB II. Zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen nach dem Willen des Gesetzgebers jedoch u.a. nur Lebenspartner und nicht reine "WG-Genossen". Im Einzelfall gilt es also abzugrenzen, ob die Zusammenwohnenden eine Bedarfsgemeinschaft oder eine einfache Wohngemeinschaft bilden.
Ein wichtiger Antrag für Eltern ist nach der Geburt des Kindes jener auf Zahlung des Elterngeldes. Dieses ist abhängig vom zuvor erzielten Einkommen der Eltern - je höher das Einkommen, desto höher auch das Elterngeld. Fraglich ist daher, was alles unter den Begriff "Einkommen" fällt.
Ein Arbeitssuchender hat keinen Anspruch darauf, im Berufsinformationszentrum (BIZ) solche Internetseiten zu nutzen, die außerhalb des von Seiten des BIZ zur Verfügung gestellten Angebots liegen. Das BIZ kann zur Vermeidung von solchen Missbrauchsfällen von den Arbeitssuchenden verlangen, dass sie sich mit ihren persönlichen Daten vorab registrieren. Ein solches Verlangen verstößt insbesondere nicht gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Eltern können den Kindergeldanspruch für ihr volljähriges Kind verlieren, wenn sich der Sprössling allzu geschäftstüchtig zeigt und mehr als 8.004 EUR hinzuverdient. Liegen die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch nur einen Euro über diesem Jahresgrenzbetrag, entfällt der Kindergeldanspruch komplett. Bei der Berechnung dürfen aber unter anderem Werbungskosten (z.B. Fahrtkosten) von den Einnahmen abgezogen werden.
Ein solcher Anspruch auf Teilzeitarbeit innerhalb der Elternzeit kann jedoch nur zweimal durchgesetzt werden. So hat es das Landesarbeitsgericht Hamburg entschieden. Hierbei sind nach Auffassung des Gerichts auch vorherige einvernehmlich gefundene Teilzeitregelungen zu berücksichtigen.
Wird Eltern Kindergeld zugesprochen, so hat die Entscheidung der Behörde grundsätzlich eine Bindungswirkung für die Zukunft. Die Kindergeldfestsetzung ist damit zugleich Rechtsgrundlage für die fortlaufende monatliche Zahlung des Kindergeldes (sog. Monatsprinzip). Verändern sich die Umstände, aufgrund derer das Kindergeld bewilligt worden ist, kann die Festsetzung ab dem auf die Änderung folgenden Monat aufgehoben bzw. abgeändert werden.
Egal, ob Weihnachts-, Oster- oder sonstige Betriebsfeier - passieren dabei Unfälle, stellt sich nicht selten die Frage, wer für die Schäden aufkommt: Die Unfallversicherung, der Arbeitgeber, oder bleibt etwa alles beim Arbeitnehmer hängen? Ein entscheidendes Kriterium bei der Lösung dieser Problematik ist die Frage, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt oder nicht. Wenn dies zutrifft, hat die Versicherung die Kosten zu tragen.
Die Familienkasse kann das Kindergeld auch dann auszahlen, wenn der Kindergeldberechtigte seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nachkommt. Die Auszahlung kann in diesem Fall entweder an das Kind selbst oder an die Person oder Stelle erfolgen, die dem Kind tatsächlich Unterhalt gewährt. In einem aktuellen Streitfall entschied der Bundesfinanzhof allerdings, dass die Familienkasse das bereits an einen Elternteil ausgezahlte Kindergeld nicht mehr an den Sozialleistungsträger abzweigen kann. Dies gilt nach Ansicht der Richter auch dann, wenn der Abzweigungsantrag noch vor der Zahlung gestellt worden ist.
Ein Kind unter 25 Jahren wird beim Kindergeld und bei der steuerlichen Förderung seiner Eltern unter anderem dann berücksichtigt, wenn es sich für einen Beruf ausbilden lässt. Es befindet sich grundsätzlich dann in Berufsausbildung, wenn es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernstlich darauf vorbereitet. Diese Voraussetzung kann auch dann vorliegen, wenn das Kind im Rahmen eines Minijobs geringfügig beschäftigt ist.
Für Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Staat haben und die auch nicht im Haushalt eines Kindergeldberechtigten leben, wird kein Kindergeld gewährt.
Selbständige, aber auch andere kennen die Situation: In wirtschaftlich guten Zeiten hat man sich zum Eintritt in eine private Krankenversicherung entschlossen. Sobald es jedoch nicht mehr so gut läuft, wird erfahrungsgemäß an Beiträgen für Versicherungen gespart. Eine Unfallversicherung lässt sich guten Gewissens kündigen, bei der Krankenversicherung ist das jedoch nicht der Fall. Dort wird gegebenenfalls dann in den Basistarif gewechselt und bei einigen Leistungen, die man vorher gewohnt war, müssen somit Abstriche gemacht werden.
Empfänger von Sozialleistungen haben ein Recht darauf, dass ein bestimmter Teil ihres Vermögens bei der Bemessung der Höhe der Sozialleistungen nicht berücksichtigt wird. Diesen als "Schonvermögen" bezeichneten Anteil muss der Leistungsempfänger nicht dazu verwenden, seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Beispiele von Schonvermögen sind etwa bestimmte Freibeträge bei Geldvermögen oder eine angemessene, selbstgenutzte Immobilie.
Wer aus gesundheitlichen Gründen nur begrenzte Wegstrecken zurücklegen kann, erhält keine Rente wegen Erwerbsminderung, soweit ihm ausreichende Mobilitätshilfen zugesichert worden sind. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Der 43 Jahre alte Antragsteller ist Sozialleistungsempfänger und Vater einer zweijährigen Tochter. Diese lebt in Bremen-Neustadt bei ihrer Mutter, während der Vater in Bremen-Hemelingen wohnte. Um sich besser um seine Tochter kümmern zu können, plante er, in die Nähe des Wohnorts der Mutter ziehen. Zu diesem Zweck mietete er dort eine Wohnung an. Das zuständige Amt erkannte zwar den Grund für den Umzug grundsätzlich an, lehnt es allerdings ab, ein Darlehen für die fällige Mietkaution von 600 EUR zu übernehmen, da die monatlichen Mietkosten für diese Wohnung die Obergrenze für Mietkosten eines Einpersonenhaushalts überschritt. Die Ablehnung erfolgte zu Unrecht, wie das Sozialgericht Bremen entschied.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem im Jahr vor der Geburt des Kindes durchschnittlich erzielten monatlichen Einkommen. Zu diesem gehört auch der rechtswidrig vom Arbeitgeber einbehaltene und erst aufgrund gerichtlicher Verurteilung nachgezahlte Lohn. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ("Hartz-IV-Leistungen") haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Erstanschaffung eines PC. Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Der Kinderfreibetrag ist Anfang 2010 von 3.864 EUR auf immerhin 4.488 EUR angestiegen. Zusätzlich gibt es für jedes Kind einen Freibetrag von 2.640 EUR (2009: 2.160 EUR) für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Insgesamt stehen Eltern damit Freibeträge von jährlich 7.008 EUR für jeden Sprössling zu.
Ein Ehepaar beantragte für seine 2002 und 2003 geborenen drei Kinder beim Sozialamt einen einmaligen Zuschuss für die Beschaffung neuer Kinderbekleidung. Dies lehnte der beklagte Grundsicherungsträger ab.
Für volljährige Kinder bis zum Alter von 25 Jahren erhalten Eltern steuerliche Förderung und Kindergeld, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Sofern das eigene Einkommen des Kindes 8.004 EUR im Jahr nicht überschreitet, kann ein Kindergeldanspruch unter anderem in folgenden Fallkonstellationen bestehen:
Bezieher von Hartz-IV-Leistungen müssen sich anderweitig erzieltes Einkommen auf ihre Sozialleistungen anrechnen lassen. Aber nicht alle zusätzlichen Einnahmen führen zu einer Minderung des Hartz-IV-Betrags.
Eine Witwenrente steht dem überlebenden Ehepartner bei einer Ehe unter einem Jahr Dauer nur im Ausnahmefall zu. Ein Anspruch besteht nur, wenn im Einzelfall die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass die Eheschließung allein oder überwiegend aus Gründen der Hinterbliebenenversorgung erfolgt ist. Dies hat das SG Düsseldorf in dem Fall einer 63 Jahre alten Witwe aus Krefeld entschieden.
Seit Anfang 2010 dürfen die jährlichen Einkünfte und Bezüge volljähriger Kinder in Ausbildung höchstens bei 8.004 EUR liegen, damit für ihre Eltern Kindergeld und Steuervergünstigungen nicht fortfallen. Diese hatten sich erst 2009 verbessert, während die maximale Höhe des Kindeseinkommens zum Jahreswechsel an den allgemeinen einkommensteuerlichen Grundfreibetrag angepasst worden ist. In diesem Zusammenhang ist nun die Frage aufgekommen, ob die privaten Beiträge der Eltern zur Familienversicherung die Einkünfte des volljährigen Kindes mindern. Die Antwort fällt nicht eindeutig aus:
Renditeerwägungen können eine Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung nicht begründen.
Ein Hartz-IV-Empfänger braucht nicht in einer Obdachlosenunterkunft zu bleiben, sondern ist berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Das nordrhein-westfälische Landessozialgericht gab damit einem 59- jährigen Mann aus Velbert Recht, dem die zuständige Gemeinde ein Zimmer in einem Übergangsheim in Heiligenhaus zugewiesen hatte. Der Hartz-IV-Empfänger war von dort ohne Zustimmung der zuständigen Hartz-IV-Behörde in eine von ihm selber angemietete Wohnung nach Velbert gezogen. Die Behörde hatte sich vorab geweigert, die Kosten der neuen Wohnung zu übernehmen; sie hielt sie für überhöht. Nach dem Umzug wollte die Hartz-IV-Behörde dem Kläger wegen ihrer fehlenden Zustimmung weiter nur die Mietkosten für das Zimmer in dem Übergangsheim in Höhe von 184 EUR erstatten.
Hartz-IV-Empfänger haben Anspruch auf Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Bei selbstgenutztem Wohneigentum umfasst dies Aufwendungen, die zu dessen Erhalt geeignet und erforderlich sind. Hierzu gehöre auch die Anschaffung einer Solaranlage, soweit eine anderweitige Stromversorgung nicht gewährleistet sei. Dies entschied in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss das Hessische Landessozialgericht in einem Eilverfahren.
Die mit dem Unterhalt und der Betreuung von Kindern verbundenen Belastungen der Eltern werden durch steuerliche Freibeträge und durch die Zahlung von Kindergeld ausgeglichen. Für den hier zu betrachtenden Veranlagungszeitraum 2001 maßgeblich sind die Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Familienförderung vom 22.12.1999. Danach wird die steuerliche Freistellung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes einschließlich des Betreuungsbedarfs durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das monatlich als Steuervergütung gezahlte Kindergeld bewirkt.
Nach einer Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ist der Grundsicherungsträger (Arge oder Kommune) grundsätzlich verpflichtet, zeitgleich mit der Entscheidung über den vollständigen Wegfall von laufenden Hartz-IV-Leistungen auch darüber zu entscheiden, ob er stattdessen dem Hartz-IV-Bezieher Sachleistungen oder geldwerte Leistungen (z.B. Lebensmittelgutscheine) zur Verfügung stellt. Diese Verpflichtung leitet das Gericht insbesondere aus dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes ab.
Es ist nicht verfassungswidrig, dass zusammenlebende Eltern nur dann für 14 Monate Elterngeld erhalten können, wenn jeder der beiden Elternteile mindestens zwei Monate lang Elterngeld bezieht ("Partnermonate"). Das hat jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen im Fall einer verheirateten Mutter aus Münster entschieden. Sie hatte ihre Benachteiligung gegenüber Alleinerziehenden gerügt, weil sie ohne Partnermonate ihres Ehemanns nur zwölf Monate Elterngeld, Alleinerziehende dagegen 14 Monate Elterngeld beziehen können. Die Richter folgten der Argumentation der Klägerin nicht: Das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot habe den Gesetzgeber vielmehr sogar verpflichtet, Alleinerziehende nicht schlechter zu behandeln als zusammenlebende Eltern und ihnen deshalb genauso lange Elterngeld zu gewähren wie den Eltern.
Lieber spät als nie: Die Verwaltung hat zu den Folgen Stellung genommen, die sich aus der Wiedereinführung der Entfernungspauschale ab dem ersten Kilometer für das Kindergeld ergeben.
Sie können für Ihre Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und sich nach einem Au-pair-Auslandsaufenthalt zur Abiturprüfung anmelden, Kindergeld beantragen. Der Bundesfinanzhof (BFH) sieht die ernsthafte Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler - zumindest ab dem Monat der Anmeldung zur Prüfung - als Berufsausbildung an. Zur Berufsausbildung zählen alle Maßnahmen, die dem Erwerb von Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen für den angestrebten Beruf dienen. Eine Abiturprüfung ist Abschluss einer schulischen Ausbildung, mit der die allgemeine Hochschulreife erworben wird.
Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus
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