Versorgungsausgleich

Versorgungsausgleich: Beschränkung des Versorgungsausgleichs bei längerer Trennungszeit

Liegt keine anderweitige ehevertragliche Regelung vor, wird mit der Scheidung der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das bedeutet, dass die in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften zwischen den zu scheidenden Ehegatten hälftig verteilt werden. Dabei können sogenannte Billigkeitsgesichtspunkte Einfluss nehmen. Gilt das auch, wenn der Scheidung eine lange Trennungszeit vorausgeht?

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Versorgungsausgleich: Berücksichtigung einer zur Finanzierung abgetretenen Lebensversicherung

Lebensversicherungen werden bei einer Scheidung im Rahmen der güterrechtlichen Auseinandersetzung berücksichtigt, wenn bei deren Fälligkeit eine Einmalzahlung erfolgt. Im Versorgungsausgleich relevant sind sie dagegen, wenn sie auf die Zahlung einer Rente gerichtet sind. Besondere Fragen ergeben sich darüber hinaus, wenn sie für Finanzierungszwecke eingesetzt werden.

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Versorgungsausgleich: Kinder als Begünstigte einer abgeschlossenen Rentenversicherung

Um die oftmals unzureichende gesetzliche Rente aufzustocken, ist es ratsam, zusätzlich private Altersvorsorge zu betreiben. Aber was gilt, wenn ein Ehegatte diesem Rat folgt und es zu Trennung und Scheidung kommt?

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Versorgungsausgleich: Lange Frist zwischen Entscheidung und Renteneintritt birgt Stolperfallen

Beim Versorgungsausgleich wird im Zuge eines Scheidungsverfahrens ermittelt, welche Versorgungsanwartschaften jeder Ehegatte für das Rentenalter erworben hat. Soweit ein solches Versorgungsanrecht während der Ehe erworben wurde, hat ein Ehegatte dem anderen gegenüber einen Anspruch auf eine 50%ige Beteiligung. Was aber gilt, wenn sich die bei der Scheidung zum Versorgungsausgleich ausgesprochene Regelung später als falsch herausstellt?

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Versorgungsausgleich: Abänderung einer Entscheidung erst ab Einleitung des gerichtlichen Verfahrens

Im Normalfall wird mit der Scheidung auch geregelt, was mit den in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften geschieht. Es wird ermittelt, in welcher Höhe jeder Ehegatte in der Ehezeit Rentenanwartschaften begründet hat, um jeweils die Hälfte auf den anderen Ehegatten zu übertragen.

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Versorgungsausgleich: Scheidung bei bereits laufendem Rentenbezug nur eines Ehegatten

Bei einer Scheidung wird von Gesetzes wegen automatisch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dazu werden die in der Ehezeit von jedem Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften ermittelt. Die Hälfte eines jeden Anrechts wird dann auf den anderen Ehegatten übertragen. Unter Billigkeitsgesichtspunkten kann von dieser Regel abgewichen werden.

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Kapitalwahlrecht: Kompensation für Verlust von Ansprüchen aus dem Versorgungsausgleich

In der Ehezeit erworbenes Vermögen wird bei der Scheidung güterrechtlich auseinandergesetzt, erworbene Rentenanwartschaften werden wiederum im Rahmen des Versorgungsausgleichs aufgeteilt. Mitunter versucht ein Ehegatte, den anderen dabei "auszutricksen". Es gibt nun aber Möglichkeiten, dies zu verhindern.

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Versorgungsausgleich: Nur bei Scheidung bestehende Anrechte werden berücksichtigt

Mit der Scheidung einer Ehe wird der Versorgungsausgleich geregelt. Die in der Ehezeit (Zeit zwischen der Eheschließung und dem Beginn des Scheidungsverfahrens) erworbenen Versorgungsanrechte werden hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt. Was gilt, wenn ein solches Versorgungsanrecht während des laufenden Scheidungsverfahrens aufgelöst wird, hat das Oberlandesgericht Schleswig kürzlich entschieden.

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Versorgungsausgleich: Die Abschaffung des Rentnerprivilegs ist verfassungsgemäß

Mit der Scheidung ist die Durchführung des Versorgungsausgleichs verbunden. Es wird ermittelt, in welcher Höhe jeder Ehegatte in der Ehezeit Versorgungsanrechte erworben hat. Die Hälfte wird jeweils vom Versicherungskonto des einen Ehegatten auf das des anderen übertragen.

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Versorgungsausgleich: Wie eine Rentenkürzung vermieden werden kann

Bezieht der Ehemann eine gekürzte Rente, während die geschiedene Frau noch keine Rentenleistungen erhält, kann ein Anspruch darauf bestehen, dass die Rentenkürzung unterbleibt.

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Gütertrennung und Versorgungsausgleich: Geld aus privater Rentenversicherung ist nach Scheidung aufzuteilen

Die Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten. Durch sie wird eine vollständige Trennung der Vermögensmassen der Ehepartner vorgenommen, ohne dass nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Davon unberührt bleibt das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens, wie etwa dem Hausrat, der gemeinsamen Ehewohnung, eines gemeinsamen Autos sowie der ehelichen Ersparnisse.

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Angemessener Lebensbedarf: Ausgleich ehebedingter Nachteile der Altersvorsorge erfolgt regelmäßig durch Versorgungsausgleich

Trennt sich ein Ehepaar und muss dann der eine Ehepartner dem anderen Unterhalt zahlen, so muss genau ermittelt werden, wie hoch diese Unterhaltszahlungen sein müssen. Dabei ist unter anderem auch im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleichs zu ermitteln, welche Anrechte auf Rentenzahlungen etc. die beiden Ehepartner jeweils während ihrer Ehezeit erworben haben. Gibt es auf Seiten des einen Ehepartners diesbezüglich ehebedingte Nachteile, so sind diese entsprechend finanziell auszugleichen.

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Diana Frobel - Rechtsanwälin - Cottbus

Zivilrecht - Familienrecht - Mietrecht - Sozialrecht