Grundsätzlich kann einem Steuerpflichtigen die Einkommensteuer ermäßigt werden, sofern dieser zwangsläufige Aufwendungen im
größeren Maße als die überwiegende Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat. Solche Aufwendungen sind dann als zwangsläufig anzusehen, wenn ihre Gründe unabhängig vom Willen der steuerpflichtigen
Person, also von außerhalb, auf ihre Entscheidungen einwirken, ohne dass sie auszuweichen in der Lage wäre.