In jeder Branche gibt es schwarze Schafe. So leider auch bei Rechtsanwälten.
Der Rechtsanwalt eines in Untersuchungshaft sitzenden Mandanten ging zur Ehefrau des Inhaftierten und sagte ihr, dass eine Hausdurchsuchung durch die Staatsanwaltschaft unmittelbar bevorstünde. Sie solle ihm deshalb Bargeld und Wertsachen mitgeben, er würde sie aufbewahren. Tatsächlich erhielt er 42.000 EUR, die er dann jedoch für seine Zwecke ausgab. Derselbe Mandant erteilte dem Rechtsanwalt dann noch den Auftrag, zwei Lebensversicherer auf Zahlung von knapp 20.000 EUR in Anspruch zu nehmen. Auch die Lebensversicherer zahlten auf das Konto des Rechtsanwalts - der das Geld prompt behielt. In einem weiteren Verfahren erstritt er für einen Mandanten knapp 26.000 EUR - auch hier behielt er das Geld. Und zu guter Letzt gab es noch ein Ehepaar, das auf Rückzahlung unberechtigter Sozialleistungen in Anspruch genommen wurde. Als der Rechtsanwalt erfuhr, dass die Ehefrau noch 45.000 EUR auf einem Sparkonto hatte, sagte er ihr, dass es für sie besser sei, kein Geld zu haben. Die Frau hob das Geld ab und gab es dem Rechtsanwalt, der es - Sie ahnen es - ausgab. Schließlich wurde der Anwalt erwischt und erhielt eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren und neun Monaten sowie ein Berufsverbot von drei Jahren.
Hinweis: Ehrlich währt am längsten. Das gilt insbesondere für diejenigen, die fremde Gelder verwalten.
Quelle: OLG Oldenburg, Beschl. v. 21.01.2016 - 1 Ss 236/15