Welche Folgen hat das irrtümliche Fällen von Bäumen auf einem fremden Grundstück? Muss Schadensersatz geleistet werden oder sind gar neue Bäume pflanzen?
Ein Eigentümer hatte sein an eine Landstraße grenzendes Grundstück einem Landwirt verpachtet. Der Pächter wendete sich zu Beginn des Jahres 2013 mit der Bitte an ihn, diverse Bäume entlang der Landstraße zu beseitigen, weil deren Äste in die Ackerfläche hineinragen und die Bewirtschaftung behindern würden. In der Annahme, die betreffenden Bäume stünden in der Tat auf seinem Grundstück, nahm der Eigentümer die gewünschten Fällarbeiten vor. Tatsächlich hatte er jedoch Bäume auf öffentlichem Grund gefällt und sollte nun entsprechenden Schadensersatz leisten. Seine Haftpflichtversicherung lehnte die Übernahme des Schadens allerdings ab. Dagegen klagte der Eigentümer - mit Erfolg. Das Oberlandesgericht urteilte, dass das irrtümliche Fällen von auf fremdem Grund stehenden Bäumen von der Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Hinweis: Es zeigt sich, dass die eigene Privathaftpflichtversicherung eine der wichtigsten Versicherungen ist - selbst wenn man die Leistungen erst einklagen muss.
Quelle: OLG Oldenburg, Urt. v. 14.05.2014 - 5 U 25/14
Diana Frobel - Rechtsanwältin für Zivilrecht - Cottbus