Ein Porsche ist ein Sportwagen. Und Sportwagen haben ein anderes Fahrverhalten als beispielsweise Limousinen oder Familienvans. Das musste sich eine Dame vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) sagen lassen.
Die Frau hatte bei einem Autohaus einen neuen Porsche 981 Boxter S geleast. Der Wagen im Wert von 76.000 EUR besaß einen Mittelmotor mit 315 PS und ein automatisch schaltendes Doppelkupplungsgetriebe. Nun beanstandete die Frau, dass das Fahrzeug ruckartig beschleunige und stotternd abbremse, und verlangte die Rückabwicklung des Vertrags. Damit kam sie aber nicht durch.
Die Richter des OLG waren der Ansicht, dass ein spürbares Schalten und Bremsen beim Porsche 981 Boxter S keinen Fahrzeugmangel darstellt. Das ruckartige Bremsverhalten beruht darauf, dass das automatische Getriebe des Sportwagens beim Bremsen zurückschaltet und zwischen den Gangstufen selbständig Zwischengas gibt. Außerdem wird Kraftstoff dadurch eingespart, dass die Getriebesteuerung Motor und Getriebe trennt. Es handelt sich um die sogenannte Segelfunktion. Zudem musste das Autohaus bei den Vertragsverhandlungen nicht auf die Besonderheiten des Schalt- und Bremsverhaltens hinweisen. Denn schon im Verkaufsprospekt sei von straffen und unmittelbaren Schaltvorgängen die Rede gewesen.
Hinweis: Fahreigenschaften von Fahrzeugen werden häufig unterschiedlich wahrgenommen. Tatsächlich muss jedoch objektiv ein Mangel vorliegen. Das gilt es, vor der Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abzuklären.
Quelle: OLG Hamm, Urt. v. 18.03.2014 - 28 U 162/13
Diana Frobel - Rechtsanwältin für Zivilrecht - Cottbus