Die Sommerzeit bringt immer wieder Rechtsstreitigkeiten über die Temperatur in Mieträumen mit sich. Nun gibt es hierzu ein neues Urteil des Kammergerichts Berlin (KG).
Ein Mieter von Gewerberäumen hatte eine Mietminderung von 10 % während der Sommermonate vorgenommen. Er behauptete, in jedem Sommer hätte nahezu durchgängig eine Temperatur von 30 °C und mehr in den Räumen bestanden.
Zu diesem Problem gibt es eine Vielzahl von Urteilen, die durchaus nicht immer miteinander in Einklang zu bringen sind. Einige Gerichte sehen bei einem Überschreiten von 26 °C im Büro ein Mietminderungsrecht, andere nicht. Wichtig ist jedoch eins: Der Mieter muss den Mangel ausreichend darlegen. Das heißt, er muss genau sagen können, an welchen Tagen welche Temperaturen innen und außen herrschten.
Darüber hinaus ist das KG der Auffassung, dass alleine das Überschreiten der genannten Innenraumtemperatur keinen Sachmangel darstellt. Stets muss der jeweilige Einzelfall berücksichtigt werden.
Hinweis: Egal welches Gericht entscheidet und welcher Fall vorliegt: Ein genaues Protokollieren der Temperaturen ist unerlässlich!
Quelle: KG Berlin, Urt. v. 05.03.2012 - 8 U 48/11
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