Sommerzeit ist in Deutschland Grillzeit. Gegrillt wird überall, selbst auf einem noch so kleinen Balkon. Und ein bekannter deutscher Comedian hat es sogar schon einmal geschafft, in einem Hotel ein Hausverbot zu erhalten, da er in der Hotelsuite seinen Grill angeworfen hatte. Was genau aber darf der "normale" Mieter?
Zum Thema Grillen auf dem Balkon oder auf der Terrasse im Mietshaus gibt es eine Fülle von Urteilen. Als Grundregel dürfte wohl gelten, dass Mieter in einem Mehrfamilienhaus in den Sommermonaten maximal einmal monatlich grillen dürfen. Voraussetzung: Kein anderer Mieter wird über Gebühr belästigt.
Ein Urteil des Oberlandesgerichts in Oldenburg sagt aber auch klar: Ein Nachbar muss nach 22 Uhr Gerüche und Geräusche nicht hinnehmen. Eine Ausnahme setzt es nur für viermal im Jahr bis 24 Uhr fest. Auch dann ist aber nur Grillen und nicht das Fernsehen außerhalb der Wohnung bis 24 Uhr erlaubt!
Hinweis: Ein bisschen gegenseitige Rücksichtnahme hilft vermutlich allen: den Mietern, den Mitmietern und dem Vermieter.
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Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus
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