Wurde ein Mieter zu der Zahlung einer erhöhten Miete verurteilt, nachdem der Vermieter beispielsweise nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete entsprechend angehoben hat, sieht das Gesetz einen Schutz des Mieters vor einem allzu schnellen Rauswurf vor. In diesem Fall darf der Vermieter dem Mieter nicht fristlos kündigen, wenn dieser nicht sofort nach dem Urteil die höhere Miete zahlt und somit in Verzug gerät. Dieser Schutz gilt für die ersten zwei Monate nach der rechtskräftigen Verurteilung des Mieters. Es handelt sich hier jedoch um eine Ausnahmeregelung - normalerweise kann der Vermieter einem Mieter, der mindestens zwei Monate mit seinen Mietzahlungen im Rückstand ist, fristlos kündigen.
Der Bundesgerichtshof hatte sich in einem aktuellen Urteil mit der Frage zu befassen, ob diese Ausnahmevorschrift hinsichtlich der zweimonatigen Schutzfrist auch in Bezug auf Mieter von preisgebundenem Wohnraum gilt. Nach Meinung der Karlsruher Richter gilt diese Frist dann jedoch nicht. Denn die Regelungen über die zulässige Miethöhe bei preisgebundenem Wohnraum und die dadurch festgelegten Grenzen böten bereits einen ausreichenden Mieterschutz.
Quelle: BGH, Urt. v. 09.05.2012 - VIII ZR 327/11
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