Der Vater eines nichtehelich geborenen Kindes erkennt die Vaterschaft an und erhält zudem die elterliche Sorge zugesprochen. Später trennen sich die Lebenspartner und es herrscht Streit über das Sorgerecht. Im Zuge einer Auseinandersetzung über das Umgangs- und Sorgerecht behauptet die Mutter, ihr ehemaliger Lebenspartner sei gar nicht der Vater des Kindes. Daraufhin erhebt dieser Klage zur Anfechtung der Vaterschaft, um seiner Unterhaltspflicht zu entgehen.
In einem solchen Fall besteht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Bremen dann der für die Vaterschaftsanfechtung erforderliche Anfangsverdacht, wenn sich die Behauptungen der Kindesmutter, ihr Ex-Partner sei nicht der leibliche Vater, nachweisen lassen. Hat sie ihre Behauptungen zum Beispiel vor Zeugen geäußert, liegt die Möglichkeit eines Klageerfolgs nicht ganz fern. Deshalb könne das angerufene Gericht die Klage nicht einfach als unschlüssig abweisen, ohne sich mit weiteren Argumenten inhaltlich auseinanderzusetzen. Vielmehr müsse es die Klage weiterverfolgen, unter anderem die angebotenen Beweise erheben und den Prozess abschließend entscheiden.
Hinweis: Der Beweispflicht ist vor Gericht oft nur schwer nachzukommen. Zeugen sind zwar gut, schriftlich fixierte Aussagen meist aber noch besser. Gerade wenn - wie im vorliegenden Fall - die neue Lebensgefährtin des vermeintlichen Vaters als Zeugin auftritt, können eventuell Zweifel an deren Glaubwürdigkeit bestehen.
Quelle: OLG Bremen, Beschl. v. 02.03.2012 - 4 WF 20/12
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