Die Gütertrennung ist ein familienrechtlicher Güterstand zwischen Eheleuten. Durch sie wird eine vollständige Trennung der Vermögensmassen der Ehepartner vorgenommen, ohne dass nach der Scheidung ein Zugewinnausgleich zu gewähren ist. Davon unberührt bleibt das Recht auf Aufteilung des gemeinsamen ehelichen Gebrauchsvermögens, wie etwa dem Hausrat, der gemeinsamen Ehewohnung, eines gemeinsamen Autos sowie der ehelichen Ersparnisse.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich jüngst mit der Frage auseinanderzusetzen, was mit dem Geld aus einer privaten Rentenversicherung im Fall einer Scheidung geschieht. Die Ehepartner hatten im Rahmen eines Ehevertrags zwar die Gütertrennung vereinbart, jedoch den Versorgungsausgleich nicht ausgeschlossen. Die Ehefrau hatte vor der Heirat 150.000 EUR in einer Kapitallebensversicherung angespart. Diesen Betrag brachte sie während der Ehezeit in eine private Rentenversicherung ein.
Nach Auffassung des BGH war dieses Vermögen bei der Scheidung aufzuteilen. Durch die Übertragung des Vermögens in die Rentenanwartschaften habe die Ehefrau den Wert vom Zugewinnausgleich in den Versorgungsausgleich übertragen. Dieser Ausgleich sei nicht grob unbillig, da die Ehefrau durch die Übertragung des Vermögens in die private Rentenversicherung ursprünglich die gemeinsame Zukunft mit ihrem Ehepartner sichern wollte.
Quelle: BGH, Beschl. v. 18.01.2012 - XII ZB 213/11
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