Unterhaltsminderung: Volljähriges Kind gilt als "leistungsfähiger Partner"

Bei der Frage, ob und in welcher Höhe ein Unterhaltsberechtigter nach der Scheidung Zahlungen vom Ex-Partner erhält, spielen diverse Kriterien eine Rolle. Insbesondere wird darauf abgestellt, inwieweit der Unterhaltsberechtigte selbst zu seinem Lebensunterhalt beitragen kann. Dabei kommt es nicht auf ihn allein, sondern auch auf einen etwaigen neuen Partner an. Ist dieser grundsätzlich leistungsfähig, so wird die Höhe der Unterhaltszahlungen des Ex-Partners entsprechend reduziert.

Wie das Oberlandesgericht Hamm entschieden hat, kann ein solcher "leistungsfähiger Partner" nicht nur ein neuer Lebenspartner, sondern auch das eigene, volljährige und damit grundsätzlich erwerbsfähige Kind sein. Auch in dieser Situation ergäben sich Synergieeffekte des gemeinschaftlichen Alltags, so die Richter.

Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 09.06.2011 - II-6 UF 47/11


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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