Die Regelung des Sorgerechts von gemeinsamen Kindern nach der Trennung ehemaliger Lebenspartner ist eine Sache, die oftmals unschöne Züge annimmt.
Das Oberlandesgericht Saarbrücken hatte einen Fall zu entscheiden, in dem es um eine "Kindesentführung" ging. Nimmt ein Elternteil ohne Zustimmung des anderen das Kind nach der Trennung spontan aus seinem bisherigen Lebensumfeld heraus, um es dauerhaft woanders unterzubringen, so dient dies nach Auffassung des Gerichts häufig nicht dem Wohl des Kindes. Aufgrund dieses eigenmächtigen Umzugs durch die Mutter des Kindes kamen dem Gericht Zweifel an ihrer Erziehungsfähigkeit.
Hinweis: Trennen sich Partner, so sollten sie als erwachsene Menschen damit umgehen können - die betroffenen Kinder können dies in vielen Fällen nicht. Daher ist es im Sinne des Kindeswohls, dass hinsichtlich des Sorgerechts eine möglichst einvernehmliche Regelung erzielt wird.
Quelle: OLG Saarbrücken, Beschl. v. 06.04.2011 - 6 UF 40/11
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