Vermieter müssen bei der Abrechnung der Nebenkosten den Mietern gegenüber das Gebot der Wirtschaftlichkeit befolgen. Bei allen Entscheidungen, die sich auf die vom Mieter zu tragenden Kosten auswirken, muss der Vermieter auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis achten.
Behauptet ein Mieter, der Vermieter habe gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen, muss er diesen Vorwurf nachweisen. Ein bloßer Hinweis auf die entsprechend dem "Betriebskostenspiegel für Deutschland" zu hoch erscheinenden Nebenkosten genügt nicht. Das sieht jedenfalls der Bundesgerichtshof so.
Hinweis: Mietern steht prinzipiell das Recht zu, Belege für die Nebenkosten einzusehen und diese zu kontrollieren. Ergibt diese Einsicht fragliche Posten, ist die Rückfrage beim Vermieter das Mittel der Wahl. Im Zweifelsfall kann eine Rechtsberatung beim Anwalt oder beim Mieterschutzbund zur Klärung beitragen.
Quelle: BGH, Urt. v. 06.07.2011 - VIII ZR 340/10
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