Betriebskostenvorauszahlungen: Anpassung ist nur für die Zukunft möglich

Die Nebenkosten für Mietwohnungen sind so abzurechnen, dass die monatlichen Abschlagszahlungen der tatsächlichen Summe in der Endabrechnung möglichst nahe kommen. Dadurch soll verhindert werden, dass eine der Mietvertragsparteien die Nebenkosten vorfinanzieren muss. Es besteht deshalb grundsätzlich die Möglichkeit, im Laufe eines Mietvertragsverhältnisses die Höhe der monatlichen Nebenkostenzahlungen anzupassen.

Dies kann jedoch nicht nachträglich, sondern nur für die Zukunft erfolgen, wie jüngst der Bundesgerichtshof entschied. Nach einer Betriebskostenabrechnung ist eine Anpassung der Vorauszahlungen auch dann möglich, wenn bereits die folgende Abrechnungsperiode abgelaufen, jedoch noch nicht abgerechnet ist. Eine diesbezügliche Einschränkung ist dem Gesetz nicht zu entnehmen.

Hinweis: Der Sektor der Nebenkostenabrechnung ist schier unüberschaubar und ständig dem Wandel unterworfen. Daher ist jedem Vermieter zu raten, zumindest ab und zu eine ausführliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Mieter sollten zumindest dann Rechtsrat einholen, wenn Probleme auftauchen.

Quelle: BGH, Urt. v. 18.05.2011 - VIII ZR 271/10


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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