Zuweisung von Wohnraum: Freundschaftliches Überlassen ersetzt keinen Mietvertrag

Es gibt nicht nur "Rosenkriege", sondern auch Trennungen, bei denen die ehemaligen Lebenspartner freundschaftlich auseinandergehen, so wie in dem Fall, den das Oberlandesgericht Celle zu entscheiden hatte.

Nach der Trennung erfolgte die Einigung, dass die Ehefrau mit den gemeinsamen Kindern für die Dauer des Getrenntlebens in dem Haus, das dem Mann alleine gehörte, wohnen bleiben durfte. Doch kurz danach musste das Haus zwangsversteigert werden. Die neuen Eigentümer verlangten die Herausgabe des Hauses. Die Ehefrau musste mit den Kindern ausziehen. Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Zuweisung des Hauses als Wohnraum für die Dauer des Getrenntlebens begründe noch kein Mietverhältnis. Folge: Die Ex-Frau hat keinen Anspruch auf die fortlaufende Nutzung des Hauses.

Quelle: OLG Celle, Beschl. v. 02.05.2011 - 10 WF 133/11


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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