Unterhaltsverpflichtung: Anspruch gegenüber Ex-Partner auf Auskunft über das Einkommen des neuen Ehepartners

Nach einer Scheidung wird in aller Regel von einem Ex-Lebensgefährten Unterhalt an den anderen gezahlt. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass der Unterhaltspflichtige dabei nicht "pleite geht". Diesem muss ein gewisser Mindestbetrag zum eigenen Lebensunterhalt übrig bleiben. Macht er aber geltend, dass sein Einkommen zu gering sei, um Unterhalt leisten zu können, steht dem Unterhaltsberechtigten ein Auskunftsanspruch zu. So kann geklärt werden, wie die Einkommenssituation tatsächlich aussieht.

Daher kann auch ein unterhaltsberechtigtes Kind vom unterhaltspflichtigen Vater Auskunft über das Einkommen seiner neuen Ehefrau verlangen. Denn diese ist dem Vater gegenüber ebenso zur Leistung des sogenannten Familienunterhalts verpflichtet. Das heißt, sie muss ihrem Partner ihrerseits eine "normale" Haushaltsführung ermöglichen. Letztendlich muss der Partner also Einkäufe für den gemeinsamen täglichen Lebensbedarf, aber auch für seine eigenen Bedürfnisse tätigen können.

Um seinen eigenen Unterhaltsanspruch beziffern zu können, steht dem Kind ein Anspruch gegen seinen Vater in dem Umfang zu, wie dieser einen Auskunftsanspruch gegen seine (neue) Ehefrau hat. Das Kind kann vom Vater demnach verlangen, von dessen Gattin die notwendigen Informationen einzuholen, um dann ermitteln zu können, ob ihm Familienunterhalt zusteht. Dadurch wird dem Kind ermöglicht festzustellen, ob das "Taschengeld" seines Vaters ausreicht, um davon Unterhalt für sein Kind zu leisten. Allerdings, so der Bundesgerichtshof, können dabei nur die Informationen selbst, aber keine entsprechenden Belege eingefordert werden.

Hinweis: Das Unterhaltsrecht ist aufgrund seiner juristischen und rechnerischen Belange ein umfangreiches und recht komplexes Gebiet. Hier lohnt sich fast immer eine Rechtsberatung, um mit Hilfe des Fachmanns abzuklären, ob und in welcher Höhe Unterhaltsansprüche bestehen.

Quelle: BGH, Urt. v. 02.06.2010 - XII ZR 124/08


Diana Frobel - Rechtsanwältin - Cottbus

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