Das Oberlandesgericht Hamm hat eine Entscheidung im Sinne des Kindeswohls getroffen, indem es Eltern das Sorgerecht entzogen und dem Jugendamt übertragen hat. In dem konkreten Fall hatten sich sowohl die Noten des Kindes als auch dessen allgemeines Verhalten nach der Trennung seiner Eltern stetig verschlechtert. Durch das Erziehungsversagen der Eltern und der resultierenden, fortschreitenden Verweigerungshaltung des Kindes war dessen geistiges, seelisches und körperliches Wohl akut gefährdet.
Die Entscheidung, das Sorgerecht auf das Jugendamt zu übertragen, wäre selbst dann gerechtfertigt, wenn das Erziehungsversagen der Eltern unverschuldet ist, so das Gericht.
Quelle: OLG Hamm, Beschl. v. 12.05.2011 - II-2 UF 64/10
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